Krankgeschrieben mit Bandscheibenvorfall – was ist erlaubt?

Ein Bandscheibenvorfall ist keine harmlose Erkrankung, die man einfach aussitzt. Dein Rücken braucht jetzt Zeit, Entlastung und die richtige Art von Bewegung. Sobald die Krankschreibung da ist, taucht jedoch fast automatisch die Frage auf: Was ist eigentlich erlaubt, wenn man mit einem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben ist? Darf ich spazieren gehen? Einkaufen? Freunde treffen? Verreisen? Oder muss ich mich zu Hause einschließen und den ganzen Tag im Bett liegen? Das schauen wir uns in diesem Artikel gemeinsam an.

Bandscheibenvorfall Krankschreibung: Was bedeutet AU?

Wenn dein Arzt dich wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig schreibt, bedeutet das: Du bist vorübergehend nicht in der Lage, die Tätigkeit auszuüben, zu der du dich im Arbeitsvertrag verpflichtet hast. Deine Tätigkeit ist dir aktuell also nicht zumutbar.

Es bedeutet jedoch nicht, dass du

  • das Haus nicht verlassen darfst,
  • keine sozialen Kontakte haben darfst,
  • keine Freizeitaktivitäten ausüben darfst,
  • dich permanent schonen oder hinlegen musst oder
  • automatisch an die Wohnung gebunden bist.

Während einer Krankschreibung darfst du alles tun, was deiner Genesung nicht entgegensteht und deiner Arbeitsunfähigkeit nicht widerspricht.

Lohnfortzahlung, Krankengeld und deine Pflichten

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber in der Regel dein Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse (§ 44 SGB V).

Auch wenn du krankgeschrieben bist, hast du bestimmte Verpflichtungen:

  • Du musst deinen Arbeitgeber sofort informieren, wenn du arbeitsunfähig bist (§ 5 EntgFG). Eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens am vierten Kalendertag nötig. Der Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen. Seit 2023 erfolgt die Übermittlung der AUB elektronisch (eAU) direkt vom Arzt an die Kasse – Arbeitgeber erhalten sie automatisch. Mehr Informationen zum Thema Krankmeldung – das sollten Sie über die eAU 2026 wissen liefert der Artikel im Handelsblatt.
  • Du bist verpflichtet, an deiner Genesung mitzuwirken. Das bedeutet konkret, dass du ärztliche Empfehlungen beachten, verordnete Therapien (z. B. Physiotherapie) wahrnehmen und nichts tun musst, was deine Heilung bewusst verzögert. Wer ohne nachvollziehbaren Grund notwendige Maßnahmen dauerhaft verweigert, riskiert unter Umständen leistungsrechtliche Konsequenzen.

Bandscheibenvorfall Krankschreibung: Bewegung oder Bettruhe?

Früher hieß es: „Leg dich hin und schon dich.“ Heute wissen wir: Genau das kann das Problem verschlimmern.

Wenn du dich tagelang kaum bewegst, passiert Folgendes:

  • Die Muskulatur baut ab.
  • Die Wirbelsäule verliert an Stabilität.
  • Verspannungen nehmen zu.
  • Die Bandscheiben werden schlechter „ernährt“.

Bandscheiben haben nämlich keine eigene Blutversorgung. Sie funktionieren wie ein Schwamm: Nur durch Bewegung werden sie mit Nährstoffen versorgt und wieder „aufgepumpt“. Bleibst du zu lange ruhig, fehlt dieser Wechsel aus Belastung und Entlastung – und die Beschwerden können länger anhalten. Ein Bandscheibenvorfall braucht deshalb keine Bettruhe, sondern das richtige Maß an Aktivität:

  • sanfte, regelmäßige Bewegung
  • gezielten Muskelaufbau zur Stabilisierung
  • kurze Belastungsphasen mit Pausen
  • Stressreduktion (da Anspannung Schmerzen verstärkt)

Das Zauberwort heißt aktive Schonung.

Nordic Walking hat eine entlastende Wirkung auf die Wirbelsäule (Bild: Ingrid / Pixabay)Bildquelle: Ingrid / Pixabay

Krankgeschrieben mit Bandscheibenvorfall: Was ist erlaubt?

Ein Bandscheibenvorfall ist nicht ansteckend. Du musst dich weder verstecken noch vollständig isolieren. Solange dein Zustand es zulässt und du dich nicht überlastest, darfst du dich ganz normal am Leben beteiligen. Mehr noch: Bestimmte Aktivitäten sind sogar wichtig für deine Heilung.

Spazierengehen

Kurze, regelmäßige Spaziergänge sind fast immer eine gute Idee. Sie bringen deine Muskeln in Bewegung, fördern die Versorgung der Bandscheiben und lösen Verspannungen. Du musst keinen Marathon laufen. 10–20 Minuten, gern mehrmals täglich, reichen oft schon aus. Bewegung ist für deine Bandscheiben wie frische Luft für die Lungen.

Physiotherapie und gezielte Übungen

Physiotherapie ist keine Nebensache, sondern ein zentraler Baustein deiner Genesung. Gezielte Übungen helfen dir, die tiefe Rückenmuskulatur zu aktivieren, die Wirbelsäule zu stabilisieren und wieder Vertrauen in deinen Körper zu gewinnen. So legst du den Grundstein dafür, dass dein Rücken langfristig belastbarer wird.

Leichte Haushaltsarbeiten

Du darfst dich im Alltag bewegen. Ein bisschen aufräumen, kochen oder die Spülmaschine ausräumen ist in der Regel kein Problem. Aber: Kein Heldentum. Keine Wasserkisten schleppen! Kein Möbelrücken! Wenn du merkst, dass eine Bewegung die Schmerzen verstärkt, war es zu viel. Hol dir Hilfe, wenn du sie brauchst.

Einkaufen

Ein kleiner Einkauf ist völlig in Ordnung. Plane lieber mehrere leichte Besorgungen statt eines Großeinkaufs mit schweren Taschen. Und wenn möglich, nimm einen Rucksack statt einer einseitigen Tragetasche. Dein Rücken liebt Gleichgewicht.

Freunde treffen (soziale Aktivitäten)

Krankgeschrieben zu sein, heißt nicht, sich zu isolieren. Ein Treffen mit Freunden, ein Cafébesuch oder ein gemeinsamer Spaziergang können dir psychisch enorm guttun. Und das ist kein Luxus, sondern Teil der Genesung. Stress, Grübeln und Rückzug verstärken die Schmerzen oft mehr als Bewegung. Das bedeutet natürlich nicht, dass du bis nachts um drei durchfeiern sollst. Du kennst die alte Regel: Wer feiern kann, kann meist auch arbeiten. Aber normale, angepasste soziale Aktivitäten sind erlaubt – und oft heilsam.

Krankgeschrieben mit Bandscheibenvorfall: Was ist nicht erlaubt?

Es gibt keine gesetzliche Liste „verbotener Aktivitäten“. Problematisch sind jedoch alle Aktivitäten, die deine Wirbelsäule stark belasten und den Heilungsverlauf verschlechtern können.

Dazu gehören:

  • schweres Heben
  • Stoßbelastungen (z. B. Joggen, Tennis)
  • Langes, unbewegtes Sitzen

Wenn du wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben bist, aber gleichzeitig körperlich anstrengende Tätigkeiten ausübst, entsteht ein Widerspruch. Rechtlich gilt: Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Sie bestätigt, dass du deine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst. Wenn dein Verhalten jedoch offensichtlich nicht zu dieser Einschränkung passt, kann dieser Beweiswert im Einzelfall infrage gestellt werden.

Was heißt das konkret?

Wenn du zum Beispiel keine 20 Minuten sitzen kannst, weil die Schmerzen zu stark sind, aber gleichzeitig stundenlang im Café oder Restaurant verbringst, wirkt das widersprüchlich. Das Gleiche gilt, wenn du wegen Rückenbeschwerden arbeitsunfähig bist, aber schwere Möbel trägst. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Aktivität automatisch problematisch ist. Entscheidend ist immer der Zusammenhang zwischen deiner Diagnose, deinen Beschwerden und deinem Verhalten.

Offensichtlich genesungswidriges Verhalten kann aber arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – im Extremfall von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Krankgeschrieben mit Bandscheibenvorfall: Darf ich in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich gilt: Es gibt kein generelles Reiseverbot während einer Krankschreibung.

Eine Reise ist erlaubt, wenn

  • sie deine Genesung nicht verzögert
  • sie medizinisch vertretbar ist
  • sie deiner Arbeitsunfähigkeit nicht widerspricht

Problematisch sind

  • Reisen, die mit langen Autofahrten verbunden und/oder körperlich belastend sind (z. B. Skifahren, Klettern)
  • Reisen, die im Widerspruch zu deinen Beschwerden stehen (z. B. Flugreisen mit stundenlangem Sitzen)
  • Reisen mit sehr aktiven oder belastenden Reiseplänen
  • Reisen bei akuten neurologischen Ausfällen

Hier solltest du unbedingt Rücksprache mit deinem Arzt halten!

Das heißt: Ein ruhiger Erholungsurlaub mit viel Bewegung im Wasser kann sinnvoll sein und den Heilungsverlauf sogar unterstützen. Ein Skiurlaub oder ein Party-Wochenende hingegen eher nicht. Wenn du beispielsweise krankgeschrieben bist, weil du kaum sitzen kannst, aber gleichzeitig acht Stunden im Auto fährst, ist das widersprüchlich und kann arbeitsrechtlich problematisch werden.

Mein Bandscheibenkleister Tipp

Sprich mit deinem Arzt, wenn du eine Reise planst.
Lass dir schriftlich bestätigen, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist.

Besonderheit: Ausland und Krankengeld

Solange du in den ersten sechs Wochen deiner Krankschreibung bist und dein Arbeitgeber dein Gehalt weiterzahlt, gibt es keine gesetzliche Genehmigungspflicht für eine Auslandsreise. Sobald du jedoch Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse erhältst, ändert sich die Situation. Jetzt erhältst du eine sogenannte Lohnersatzleistung. Damit greifen sozialrechtliche Regelungen. Nach § 16 SGB V gilt grundsätzlich: „Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten – sofern keine besondere Ausnahme greift.”

Das bedeutet jedoch nicht, dass du nicht reisen darfst.

Es bedeutet jedoch, dass ohne vorherige Klärung deine Krankengeldzahlung für die Dauer des Auslandsaufenthalts ausgesetzt werden kann. Und genau hier passieren in der Praxis viele Fehler.

Während des Krankengeldbezugs muss die Krankenkasse prüfen können, ob

  • deine Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht
  • du an deiner Genesung mitwirkst
  • die medizinische Versorgung sichergestellt ist

Ein Auslandsaufenthalt kann diese Überprüfung erschweren. Deshalb verlangt der Gesetzgeber Transparenz.

Was solltest du konkret tun?

Wenn du während des Krankengeldbezugs ins Ausland reisen möchtest, musst du deine Krankenkasse unbedingt vorab informieren. In der Regel möchte sie folgende Informationen:

  • Wohin reist du?
  • Wie lange bleibst du dort?
  • Ist eine ärztliche Versorgung am Aufenthaltsort möglich?
  • Besteht deine Arbeitsunfähigkeit weiterhin?
  • Ist die Reise aus medizinischer Sicht vertretbar?

Oft wird eine ärztliche Stellungnahme verlangt oder zumindest empfohlen.

Weitere Informationen findest du bei der Verbraucherzentrale: Wer Krankengeld bekommt, darf dennoch Urlaub in der EU machen – Wenn Sie Urlaub im EU-Ausland machen, muss die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Mein Bandscheibenkleister Tipp

Immer erst Zustimmung einholen, dann verbindlich buchen.

Fazit: Wenn du wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben bist, heißt das nicht, dass dein Leben stillsteht. Du darfst dich bewegen, das Haus verlassen, soziale Kontakte pflegen und sogar verreisen, wenn es medizinisch vertretbar ist. Die wichtigste Regel lautet: Alles, was deine Heilung unterstützt, ist erlaubt. Alles, was sie verzögert oder verschlechtert, solltest du unterlassen.

Ein Hexenschuss ist ein plötzlicher, stechender oder ziehender Schmerz im unteren Rücken (Bild: AndreyPopov / iStock)Bildquelle: AndreyPopov / iStock

FAQ: Bandscheibenvorfall Krankschreibung – was darf ich?

Darf ich Auto fahren, wenn ich wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben bin?

Ja, solange du fahrtüchtig bist. Das bedeutet, dass deine Schmerzen dich nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Eingenommene Medikamente (z. B. starke Schmerzmittel oder sedierende Substanzen) dürfen deine Reaktionsfähigkeit nicht einschränken. Wenn längeres Sitzen deine Beschwerden deutlich verschlechtert, solltest du längere Fahrten vermeiden oder regelmäßig Pausen einlegen. Im Zweifel gilt: Sicherheit geht vor!

Muss ich meinem Arbeitgeber Reisen während der Krankschreibung melden?

Nein, du bist jedoch gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine generelle Mitteilungspflicht über private Reisepläne besteht nicht. Die Reise darf jedoch deine Genesung nicht gefährden und muss mit deiner attestierten Einschränkung vereinbar sein. Achtung: Wenn du Krankengeld beziehst und ins Ausland reisen möchtest, musst du außerdem vorher deine Krankenkasse informieren und deren Zustimmung einholen.

Darf ich bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen eines Bandscheibenvorfalls ins Fitnessstudio gehen oder Sport machen?

Grundsätzlich ist Sport erlaubt, solange er medizinisch sinnvoll ist, deiner Arbeitsunfähigkeit nicht widerspricht und deiner Genesung dient. Gezieltes, schmerzangepasstes Rückentraining oder Physiotherapie sind in jedem Fall sinnvoll. Nicht empfehlenswert sind dagegen schweres Heben, Stoßbelastungen (z. B. Joggen) und intensive Belastungen der Wirbelsäule.

Was ist mit Social-Media-Beiträgen (Urlaubsbildern) während der Krankschreibung?

Grundsätzlich ist das Posten von Urlaubs- oder Freizeitbildern nicht verboten. Öffentliche Beiträge können jedoch im Einzelfall bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber kann die Krankenkasse informieren, die dann den Medizinischen Dienst (MD) einschalten kann. Entscheidend ist, ob die gezeigten Aktivitäten der attestierten Einschränkung offensichtlich widersprechen. Auch hier gilt: Vernunft schlägt Rechtfertigung.

Weitere Informationen findest du auch in meinem Artikel Krankmeldung bei Bandscheibenvorfall.

Bandscheibenkleister Hinweis

Dieser Text ist eine vereinfachte Erklärung. Medizin und Pharmakologie sind komplexe Felder, und dieses Thema ist sehr viel komplexer, als ich es hier in meiner Rolle als Bandscheiben-Patientin darstellen kann. Betrachte diesen Text daher nicht als medizinischen Rat, sondern als Information.

Allgemeine Hinweise

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Über die Autorin

Anja Jefremow ist Gründerin und Herausgeberin von Bandscheibenkleister. Nach eigenen Erfahrungen mit mehreren Bandscheibenvorfällen (LWS und HWS) sowie der Diagnose Osteochondrose teilt sie in ihrem Blog bewährte Tipps und persönliche Einblicke zur konservativen Therapie von Rückenschmerzen. Ohne Operation hat sie ihre Beschwerden bewältigt und möchte damit anderen Betroffenen helfen, ihre Lebensqualität zu verbessern. Die praxisnahen Ratschläge und Erfahrungen machen ihren Blog zu einer wertvollen Anlaufstelle für alle, die nach wirksamen Lösungsansätzen bei Rückenschmerzen suchen.

Mehr über Anja auf Über Bandscheibenkleister oder per Mail: info@bandscheibenkleister.de.

Anja Jefremow

Gründerin und Herausgeberin von Bandscheibenkleister

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